Aufsichtsrat verlangt Schadensersatz vom Vorstand: wie läuft die Entscheidungsfindung ab?

Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die rückblickende Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist auf Grund seiner Kontrollaufgabe gesetzlich verpflichtet, das Bestehen durchsetzbarer Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegenüber (ehemaligen) Vorständen eigenverantwortlich zu prüfen – tut er das nicht, macht er sich selbst haftbar. Dabei hat das Kontrollorgan bei seiner Prüfung und Entscheidung in drei aufeinander aufbauenden Stufen vorzugehen.
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