Endet das Leben in der Chefetage?

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Das deutsche Aktienrecht sei nicht auf der Höhe der Zeit. Auch Vorstände bekommen Kinder, werden krank oder müssen Eltern pflegen – aber eine Pausierung ihrer Mandate ist nicht vorgesehen, so die WirtschaftsWoche. Hier meine Meinung dazu.

Der Artikel in der WirtschaftsWoche Online (https://www.wiwo.de/my/finanzen/boerse/stayonboard-das-leben-endet-nicht-in-der-chefetage/26008654.html) promoted eine von der Autorin befürwortete Gesetzesinitiative; fair enough.

Die Gesetzeslage
Der Gesetzgeber hat die Vorstandsposition als Arbeitgeberfunktion ausgestaltet, womit Vor-
aber auch Nachteile einhergehen. Das gilt ebenso für Geschäftsführer, Komplementäre und auch bereits für leitende Angestellte (insb. was den eingeschränkten Kündigungsschutz angeht). Je höher man in der Hierarchie des Unternehmens aufsteigt, desto mehr ändert sich das Chancen- und Risikoprofil. Das einzugehen, ist eine individuelle Entscheidung.

Heranrücken an den Arbeitnehmer
Beim GmbH-Geschäftsführer sehen wir übrigens bereits heute durch den EuGH ein deutliches Heranrücken an die Arbeitnehmerstellung, insb. bei schwangeren Geschäftsführerinnen. Ich verstehe die zugrundeliegende Problematik, nämlich dass aufgrund von Schwangerschaft und entsprechender Auszeit keine Nachteile entstehen sollen; das finde ich auch einen guten Ansatz (ich bin selbst Vater zweier Töchter und Ehemann einer berufstätigen Frau). Allerdings gerät dieser Ansatz hier in Konflikt mit der Frage, wie weit man die Grenze zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmereigenschaft an der obersten Unternehmensspitze verwischen will. Hier bin ich für eine klare Trennung.

Ein Szenario
Das Problem soll ein kleines Szenario verdeutlichen:
Eine Frau wird als Vorstand eines DAX-Unternehmens berufen, nachdem sie zehn Jahre im Unternehmen tätig war und intern aufgestiegen ist. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre (lassen wir die Empfehlung B.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex, bei der Erstberufung nur für drei Jahre zu bestellen, einmal außen vor). Nach einem Jahr wird sie schwanger und geht drei Jahre in Elternzeit.

Anmerkung: Wenn man Vorständen gesetzlich eine Mandatspause wegen z.B. einer Schwangerschaft zugestehen will, wird man früher oder später zwangsläufig zu der Frage kommen, ob nicht die "normalen" gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmerinnen in diesen Fällen greifen sollen; dies wird man dann schwerlich ablehnen können.

Anschließend pflegt sie zwei Jahre lang einen Angehörigen und ist dann ein Jahr lang erkrankt. Nach insgesamt sechs Jahren Auszeit vom Unternehmen und nur einem Jahr als Vorstand soll sie dann - nach Vorstellung der WiWo-Autorin - wieder sofort an die oberste Unternehmensspitze für vier Jahre zurückkehren können.

Diskussionsbedarf
Zur Einordnung: Bei SAP hätte sie damit die gesamte Ära von Bill McDermott als CEO "verpasst" und wäre nach ihrer Rückkehr noch vier Jahre im Amt - etwa so lange wie Thomas Middelhoff bei Arcandor (es geht mir hier nur um den zeitlichen, nicht den qualitativen Vergleich).

Das finde ich - auch aus Sicht der Stakeholder des Unternehmens - schwierig und zeigt, dass hier noch einiges an Diskussionsbedarf besteht...

Ob im Übrigen auch gleich das Aktienrecht (und damit de facto das ganze Gesellschaftsrecht) als "nicht auf Höhe der Zeit" abqualifiziert werden muss, ist außerdem fraglich.


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