Aktionäre sind in Deutschland seltene Wesen – gehören sie bekämpft oder gefördert?

Der Aktionär ist ein in Deutschland vergleichsweise selten anzutreffendes – und daher besonders schützenswertes – Wesen. In der Gesetzesbegründung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie aus dem Jahr 2019 steht es daher auch schwarz auf weiß: Ziel ist „die Förderung der Mitwirkung der Aktionäre im Sinne einer langfristig stabilen positiven Entwicklung der Unternehmen.“ Aller Aktionäre? Nein!
Den Rest meines Artikels finden Sie in der Wirtschaftswoche:
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